Η ευθανασία ως πρόβλημα βιοηθικής

Η ευθανασία ως πρόβλημα βιοηθικής

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Η ευθανασία ως πρόβλημα βιοηθικής

Καράσης , Μαριάνος Δ.

§ 1. Was ist Euthanasie? Man unterscheidet drei Hauptbegriffe: den altgriechischen, den neuzeitlichen und den heutigen Begriff. Im Altgriechischen bedeutet das Wort Euthanasie grundsätzlich den "guten Tod" (et) Oaveiv), gleichgültig aus welchem Grund. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts hat Francis Bacon den Begriff Euthanasie zum ersten Mal in die medizinische Terminologie eingeführt. Er unterschied zwischen einer "Euthanasie interior", die sich mit der Vorbereitung der Seele auf den Tod befasst, und einer "Euthanasie", in der ärtliche Handlungen betrieben werden, die geeignet sind, die Quellen im Todeskampf zu mildern. Im 20. Jahrhundert ändert sich wieder der Begriff der Euthanasie: er wird von der Vorstellung einer psychischen Vorbereitung auf den Tod endgültig losgelöst und mit der Herbeiführung eines unnatürlichen Todes in Verbindung gebracht. Als Euthanasie meint man nunmehr hauptsächlich die gezielte schmerzlose Tötung oder Beschleunigung des Todeseintritts aus leid- und erbarmungsvollen Gefühlen, ohne dass der Patient seine Todesbeschleunigung verlangt oder wünscht. Aufgrund dieser Definition ist Euthanasie von folgenden verwandten Begriffen abzugrenzen: a) Von den sogenannten «indirekten Euthanasie». Diese liegt vor, wenn die ärztlich gebotene schmerzhindernde oder bewusstseinsdämpfende Medikation bei einem tödlich Kranken oder Sterbenden als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt. Sie wird überwiegend für zulässig gehalten. Problematisch ist eigentlich nur die «direkte Euthanasie», welche den wirklichen Begriff der Euthanasie darstellt (Euthanasie i. e. S.). b) Vom Selbstmord und von der Sterbehilfe. Selbstmord ist Selbstverletzung (Selbsttötung); Euthanasie ist Fremd Verletzung (Fremdtötung). Der Selbstmord ist ethisch verwerflich, aber rechtlich straflos, während die Euthanasie eine strafbare Tat (Art. 299 griech. StrGB) ist. Die Sterbehilfe ist ein eigenartiger Selbstmord: Hilfe bei der Selbsttötung. Heute ist sie im Mittelpunkt der bioethischen und rechtlichen Erörterung und bleibt wie immer umstritten. Überwiegend wird (wie im griech. StrGB 300) abgelehnt, aber in Niederlanden (seit 2001) und in Belgien (seit 2002) sowie in Oregon (USA) gesetzlich erlaubt, c) Von der Eugenik im negativen Sinn. Diese «negative Eugenik» («eugenische» oder «soziale Euthanasie» genannt) wurde in der nationalsozialistischen Zeit in Deutschland als Mittel zur Ausübung der Rassenhygiene-Politik mit schrekklichen Folgen ausgeübt. Allbekannt sind die sog. zwei «Euthanasieprogramme»; das eine Programm betraf die Kinder mit angeborener Missbildung und geistiger Unterentwicklung und das andere die Erwachsenen, die wegen unheilbar Geisteskrankheit «lebensunwert» sind. Intellektuelle Basis für diese «Euthanasieaktionen» wurde die im Jahr 1920 veröffentlichte Schrift von Binding/Hoche «Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens», die damals eine heftige kontroverse Diskussion auslöste. Die Euthanasie unterscheidet sich typologisch in aktive und passive. Aktiv ist, wenn Sie durch positives Tun auf Lebensverkürzung abzielt. Passiv ist, wenn sie durch Unterlassen (Nichtaufnahme oder Abbruch einer Behandlung) herbeigeführt wird. Ist die Euthanasie ethisch statthaft? Oder muss das menschliche Leben auf jeden Fall als absoluter Wert geschützt werden? Gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen aktiven und passiven Euthanasie? § 2. Die obige Frage wendet sich zuerst an den Arzt. Dieser hat vor allem an den hippokratischen Eid, der die Euthanasie ausdrücklich verbietet, festzuhalten. Aber angesichts den Entwicklungen in die Intensiv- und Transplantationsmedizin und der neuen Auffassung über den Todeszeitpunkt (man spricht nicht mehr von Herztod sondern von Hirntod, der den Sterbeprozess beendet) wird der hippokratischer Eid heute teilweise relativiert. Zwischen Hirn- und Herztod entsteht eine paradoxe Lebenszustand, der den Heilarzt in eine tragische Verlegenheit versetzt. Die Antwort kann nicht nur der medizinischen Empirie überlassen, sondern darüber hinaus in die Ethik (philosophische und religiöse) gesucht werden. Im Rahmen der philosophischen Ethik kommen einige wichtige ethische Theorien in Frage, wie der Utilitarismus, die deodologische Ethik, die kasuistische Ethik und die wertethische Theorien. Die Euthanasie wird von den utilitaristischen (indivindualistischer und sozialistischer Prägung) und unter Umständen auch von den deodologischen (z. B. kantischen) Theorien befürwortet. Die kasuistischen Theorien stellen auf den konkreten Fall ab, ohne keinen Bezug auf allgemeine ethische Prinzipien. Mehr interessant sind die wertethischen Theorien, welche das menschliche Leben als Träger eines objektiven und absoluten Wertes auffassen und die Euthanasie unter allen Umständen negieren. Alle ethisch-philosophische Theorien gründen sich auf die Auffassung, dass der Tod naturgemäss ein Übel ist, das der Mensch mit allen Mitteln zu bekämpfen hat. Ganz andere ist die Sicht der christlichen Ethik. Für die christliche und zwar die orthodox-christliche Ethik hängt das Euthanasie-Problem mit der Deutung des Todes (und des Leidens) zusammen. Der Tod (und das Leiden) ist nicht nur im physischen sondern auch im metaphysischen Sinn anzusehen. In diesem Sinn ist der Tod nicht ein einfaches Ende sondern das Kettenglied, das die Zeit mit der Ewigkeit, den Menschen mit dem Gott, verbindet. Infolgedessen ist der Tod nicht «Feind» sondern «Freund» des Menschen; «Freund», weil er dem Menschen Lebenskriterien gibt, die ihm das Leben selbst nicht geben kann. In Zusammenhang mit diesem metaphysischen Sinn des Todes begründete Eugenios Voulgaris (1716-1806) einen neuen Euthanasie-begriff, die sog. «geistige Euthanasie». Diese Art von Euthanasie schlägt Voulgaris als Heilsmittel nicht gegen den Tod selbst (gegen den Tod gibt es keine Heilsmittel) vor sondern gegen die Furcht von dem Tod. Der Mensch muss sich also mit dem Tod versöhnen, d. h. sich auf seinen Eintritt dauernd vorbereiten. Aus den ausgeführten sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: 1) Die Euthanasie sowohl in aktiver als auch in passiver Form ist abzulehnen; denn sie stellt eine Verletzung des menschlichen Lebens dar, das als Träger eines objektiven und absoluten Wertes und als Gottesgeschenk anzusehen ist. 2) Von der Euthanasie ist die Dysthanasie zu unterscheiden: Euthanasie ist die gezielte Beschleunigung des Todeseintritts, während die Dysthanasie die gezielte Verlängerung des Todeseintritts ist. Unerlaubt ist nicht nur die Euthanasie sondern auch die Dysthanasie, z. B. die Intensivbehandlung, die das Leben nicht nur bessern, sondern nur noch das bevorstehende Sterben hinausschieben kann. Äusserst umstritten ist aber der Zeitpunkt, in dem das Leben nicht mehr gebessert werden kann und der Sterbeprozess beginnt. 3) Wenn das Heilverfahren nicht fortgesetzt werden kann, weil der Zustand des Patienten nicht mehr umdrehbar ist, dann wird die klassisch-therapeutische Medizin mit der neuartigen Trostmedizin ersetzt, die lediglich auf die Milderung der Krankheitssymptome abstellt und dem Patienten beisteht, damit er seine Menschenwürde bis zum Ende beibehalten kann. § 3. Die Euthanasie wird ebenso auch auf dem Gebiet des Rechts und namentlich des griechischen Rechts abgelehnt. Verfassungsrechtlich ist sie (wie dies aus dem Art. 5 § 2 der griech. Verfassung, der den absoluten Schutz des menschlichen Lebens vorsieht) absolut verboten. Andererseits sieht sie das Strafrecht als strafbare Tat (Mord, nach Art. 299 StrGB) an. Die sog. Trostmedizin wird von dem Kodex der medizinischen Deodologie (G. 3418/2005, Art. 29) ausdrücklich vorgesehen.

Επετηρίδα


2010


Βιοηθική
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