Ευθύνη και ελευθερία κατά τον Walter Schulz

Ευθύνη και ελευθερία κατά τον Walter Schulz

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Ευθύνη και ελευθερία κατά τον Walter Schulz

Αποστολοπούλου, Γεωργία

Walter Schulz versucht, eine zeitgemässe philosophische Ethik der Vergeschichtlichung und der Verantwortung darzustellen, die im Zeichen der Entmetaphysizierung steht. Entmetaphysizierung bedeutet einerseits die Aufhebung der Seinsmetaphysik durch eine dialektische Theorie der offenen Wirklichkeit und anderseits die Aufhebung der Metaphysik der Innerlichkeit durch eine Theorie der menschlichen Weltbezüge in praktischer Hinsicht. Die Entmetaphysizierung betrifft sowohl die praktische Vernunft als auch die Möglichkeit der Begründung der Ethik. Die Vernunft als die Vernunft des Menschen in ihrer praktischen Bestimmung betrachtet die Ordnung der Welt als eine dem Menschen aufgegebene Ordnung der Mitwelt unter dem Aspekt der praktisch-regulativen Idee des Guten. Da die Auffassung von einer metaphysisch vorgegebenen Ordnung der Welt nicht mehr verbindlich ist, kann keine metaphysische Ethik mehr entworfen werden. Ausserdem ist auch keine wissenschaftliche Ethik möglich, weil die ethische Einstellung eine Tathandlung des Ichs und keine empirische Gegebenheit ist. Schulz versucht, der Ethik ein Fundament durch die dialektische Theorie der Wirklichkeit zu verschaffen. Die Stellung der Subjektivität im Wirklichkeitsgeschehen konkretisiert die Möglichkeit der Ethik, auf die Praxis zu wirken. Die Ethik appelliert an den Einzelnen, um ihm zur ethischen Einstellung zu verhelfen, und als solche ist die Ethik eine Vermittlung zum Guten. Die offene Wirklichkeit ist ein Geschehen, in dem Subjekt und Objekt sich wechselseitig bestimmen. Vom Aspekt des Subjekts her betrachtet, ist die Wirklichkeit eine Auseinandersetzung, in der die Menschen sich um konkrete Ordnungen der Mitwelt bemühen. Die dialektische Vermittlung von Subjekt und Objekt in zeitlicher Perspektive entwickelt sich als Geschichte. Dem Subjekt kommt ein relativer Vorrang im Wirklichkeitsgeschehen zu, weil das Subjekt die Möglichkeit hat, in das Geschehen einzugreifen und es bis zu einem gewissen Grad zu gestalten. Die Dialektik ist zwar das Merkmal dieses Geschehens, sie wird aber vom Subjekt als solche begriffen und führt nie eindeutig in eine Stufe der wirklichen Aufhebung der Differenz von Subjekt und Objekt. Deshalb kann man den Sinn der Geschichte eindeutig weder auf die Seite des Subjekts noch auf die Seite des Objekts bestimmen. Die regulative Idee des Guten, die uns erlaubt, die Menscheit als das werdende Subjekt der Geschichte zu betrachten, ist nur ein Orientierungspunkt der Handlung und kein konstitutives Moment des geschichtlichen Prozesses. So kann die Geschichte einen Sinn haben, nur wenn sich die Praxis dafür einsetzt. Am Ende der Metaphysik bleibt uns als Einstellung, als «Gesinnung», daß wir so handeln sollten, «als ob eines Tages eine bessere Menschheit möglich wäre». Der Einsatz in die Wirklichkeit ist von sittlicher Bedeu¬tung, wenn er aus freier Aufnahme der Verantwortung geschieht. Schulz diskutiert zuerst zwei Freiheitsbegriffe, die in der Gegenwart relevant sind. Im ersten Fall wird die Freiheit als Emanzipation verstanden. Marx meinte, daß in einer letzten Geschichtsstufe der Mensch in seiner Totalität emanzipiert sein werde. Adorno meint ebenfalls, daß die autonome Handlung erst in einer emanzipierten Gesellschaft möglich sein werde; zwar sei die Freiheit die Negation der Unfreiheit, aber daraus dürften keine Imperative abgeleitet werden, weil sie in die Unfreiheit münden würden. Im zweiten Fall, in der Technologie-Diskussion, wird die Freiheit als rationales, d.h. unter wissenschaftlich-technischem Aspekt bestimmtes Entscheidenkönnen zwischen Alternativen verstanden. Die wissenschaftliche Rationalität hat dann die Aufgabe, das neue Ethos der rational organisierten Gesellschaft zu entwickeln und zu vermitteln. Schulz sieht wichtige Aspekte des Freiheitsbegriffs in beiden Auffassungen. Er kritisiert aber im ersten Fall die absolute Bedeutung, die der Emanzipation zugeschrieben wird, und die Desorientierung der Handlung durch die unendlichen negativen Aspekte der Unfreiheit, und im zweiten Fall sieht er die Gefahr der Manipulation oder der Konfusion von Technologie und Praxis. Nach Schulz ist die praktische Freiheit die Möglichkeit des Menschen, sich selbst in seinem Verhältnis zur Wirklichkeit zu bestimmen. Dazu gelangt aber die Subjektivität nicht anders als durch ihren Bezug zur Mitwelt. Zwar scheint es, daß der Andere die Grenze der eigenen Freiheit ausmacht, er ist jedoch der Anhalt für die Realisierung der eigenen Freiheit. So wird die endliche Freiheit des Menschen zur Verantwortung für den Anderen und als Verantwortung für die Dinge nur wieder Verantwortung für den Anderen. Dieser Gesichtspunkt verlangt einen besonderen Begriff der Verantwortung, der sowohl über die juristische Bestimmung des Begriffs als auch über den Begriff der radikalen Verantwortlichkeit des Menschen sich selbst gegenüber hinausgeht. Selbstverständlich geht es nicht darum, den Gewissensbegriff gegen den Verantwortungsbegriff auszuspielen, sondern es geht um die Bestimmung der Verantwortung als mitmenschlicher Bezug. Unter diesem Aspekt reichen weder der Bubersche noch der Webersche Verantwortungsbegriff aus, um das spezifische Verhältnis von Freiheit und Verantwortung zu klären. Denn Martin Buber betrachtet die Verantwortung letzten Endes als ein Geschehen durch Gnade, während Max Weber die Gesinnungsethik von der Verantwortungsethik so radikal trennt, daß keine dialektische Beziehung mehr zwischen beiden besteht. Schulz beabsichtigt, in seinem Verantwortungsbegriff den praktischen Aspekt der menschlichen Weltbezüge zu thematisieren. Verantwortung ist ein Reflexionsakt, durch den das Subjekt sich der Möglichkeit des eigenen Einsatzes in die Wirklichkeit vergewissert. Man kann den Begriff der Verantwortung in Verbindung mit dem Begriff der Vergeschichtlichung erläutern. Der Mensch befindet sich immer schon in der Geschichte und sein Handlungshorizont ist durch die Geschichte bestimmt. Wenn er aber seinen Handlungsrahmen zu verstehen versucht, dann versteht er sich selbst im Hinblick auf seine geschichtliche Situation. Letzten Endes muß die Vergeschichtlichung sittlich orientiert sein, denn die Verantwortung its immer konkret und möglich nur im Rahmen eines bestimmten geschiehtliehen Horizonts. Jedoch sind Verantwortung und Vergeschichtlichung nicht aufeinander zu reduzieren, weil die Verantwortung als höhere Instanz dem Menschen immer auferlegt ist. Dadurch wird auch der Vorrang der Freiheit des Menschen anerkannt, weil nur von ihr aus die Handlung ausgehen kann. Trotzdem bleiben der Verantwortung Grenzen gesetzt, denn auch hier sind die Möglichkeiten des Menschen in die Dialektik von Macht und Ohnmacht eingeflochten. Das bedeutet aber nicht, daß es zur Ausschaltung der Handlung kommen darf. Der fundamentale Aspekt der Verantwortung ist der Bezug zur Mitwelt. Schulz entwickelt dies in Anschluss an Fichtes Bestimmung des Verhältnisses von Ich zum Anderen. Nach Fichte gilt, wenn das Ich die Spekulation überwinden will, wird es vom moralischen Gewissen angeleitet, den Anderen als freien Willen, der an der Welt der Sittlichkeit teilnimmt, anzuerkennen. Der Andere ist in dieser Hinsicht die Begrenzung des eigenen Egoismus — als Egoität und als Egoismus — und die Ermöglichung der Teilnahme an der sittlichen Welt und damit die Ermöglichung der Freiheit sowohl für das Ich wie auch für den Anderen. Schulz läßt die metaphysische Konstruktion des absoluten Ichs beiseite und betrachtet die Verbindung des eigenen Willens mit dem anderen als die Möglichkeit der endlichen Freiheit des Menschen. Diese dialektische Verbindung hat zwei Aspekte: Einmal kann der Mensch als sittliches Wesen in Verbindung mit seinem Mitmenschen existieren, anderseits hat er die Pflicht, durch seine Handlung die Gemeinschaft der Mitmenschen zu stützen. So vermittelt das Ich die Freiheit des Anderen und der Andere die Freiheit des Ichs. In diesem Sinne ist die Verantwortung die spezifische Teilnahme des Menschen an den Ordnungen des menschlichen Zusammenlebens, und dadurch ist sie die Orientierung der Handlung am Guten als der Inbegriff der wirklichen und möglichen Ordnung des menschlichen Zusammenlebens. Dann ist die Verantw ortung eine indirekte Vermittlung zum Guten, insoweit sie als Sorge um die Schaffung konkreter Ordnungen des menschlichen Zusammenlebens manifest wird. Unter diesem Aspekt der Verbindung der Verantwortung mit dem sittlich Guten kann das Böse in seiner ethichen Relevanz als die Verwerfung jeder Ordnung des menschlichen Zusammenlebens verstanden werden. Das Böse hat eine gewisse Affinität zum Ich, insofern das Ich unter dem Zeichen des Bösen handelt, wenn es seinen Selbstbezug als absolut setzt und gegen jeden Weltbezug kämpft. Dann kann das Ich die Ordnung in sich selbst und um sich selbst, d.h. in der Mitwelt verdrehen. Konkrete Ordnungen als Rahmenordnungen des sittlichen Handelns müssen gewissen elementaren Kriterien entsprechen, die zugleich als Handlungsmaximen fungieren sollen. Diese Kriterien betreffen die Sicherung zunächst der physischen Existenz des Menschen. Es sind einmal die Anerkennung des Willens zum Leben und zweitens die Minderung des Leidens und die Erweiterung der Glücksmöglichkeiten für alle Menschen. Zudem wird der sittliche Einsatz durch drei Instanzen bestimmt: Die Vernunft war und bleibt immer die Instanz der Ethik. Das Mitleid ist die Bereitschaft, das Leiden zu mindern, human den Anderen zu betrachten und das Leben als solches zu retten. Die Verantwortung als die endliche Freiheit des Menschen ist diejenige Instanz, die die Handlungen des Menschen sittlich verbindet. Genau diese Bestimmung der Verantwortung als Freiheit durch den Mitmenschen gibt der Ethik der Gegenwart den Charakter der politischen Ethik. Wilhelm Weischedel hat die Ethik von Walter Schulz an einigen Punkten kritisiert. Er meint, dass das Begründungsproblem nicht genug reflektiert sei und dass die Instanzen der Ethik unklar seien und als solche die sittliche Handlung nicht fundieren können. Dazu meint Weischedel, die Ethik von Schulz sei subjektiv aufgrund ihres appellativen Charakters und die Verbindung des Guten mit der Ordnung sei zu eindeutig, denn manchmal sei es notwendig, die existierende Ordnung zu zerbrechen oder ihr mindestens kritisch entgegenzutreten. Wenn man die Argumentation von Schulz folgt, dann kann man vielleicht folgende Bemerkungen zu dieser Kritik machen: Schulz sieht den dialektischen Wirklichkeitsbegriff als das mögliche Fundament einer zeitgemässen Ethik. Die Ethik hat immer als ihr Ziel gehabt, dem Subjekt bei der Bestimmung seiner Handlung zu helfen. Da die Ethik weder als metaphysische noch als wissenschaftliche Ethik möglich ist, bleibt ihr nur der Appell an den einzelnen Menschen als vernünftiges und sittliches Wesen, um dadurch auf die Praxis einzuwirken. Schulz identifiziert nicht die Ordnung mit dem Guten, in dem Sinn, daß er das Zerbrechen einer konkreten Ordnung, die gewissen elementaren Kriterien von Humanität nicht entspricht, verwirft; er berücksichtigt vielmehr die Begrenztheit der Rahmenordnungen und weist zugleich auf die Pflicht des Menschen hin, für anerkennenswerte Ordnungen des menschlichen Zusammenlebens zu sorgen. Weischedel betrachtet die Verantwortung als Grundhaltung der skeptischen Existenz. Während Schulz die Verbindung des Einzelnen mit der Handlung angesichts des geschichtlichen Horizonts in den Vordergrund stellt, geht Weischedel von der Existenz aus, die alles in Frage stellt und sich ge-wissermassen aus Resignation zur Handlung drängt. Obwohl beide die Verantwortung als die Möglichkeit der praktischen Freiheit des Menschen unterstreichen, ist der dialektische Ansatz von Schulz als Aufhebung der Metaphysik der Innerlichkeit und als hypothetische Hermeneutik der menschlichen Weltbezüge in praktischer Hinsicht breiter als derjenige von Weischedel.

Επετηρίδα


1982


Walter Schulz
Ιστορία της Φιλοσοφίας
Ευθύνη
Ελευθερία


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