Η έννοια της Δημοκρατίας στον Πρωταγόρα και τον Αριστοτέλη

Η έννοια της Δημοκρατίας στον Πρωταγόρα και τον Αριστοτέλη

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Η έννοια της Δημοκρατίας στον Πρωταγόρα και τον Αριστοτέλη

Παπαδής, Δημήτρης

In diesem Aufsatz wird der Begriff der Demokratie bei Protagoras, der als der erste Theoretiker der Demokratie gilt, und bei Aristoteles, der als der erste Systematiker dieses vieldeutigen Begriffs gilt, herausgestellt. Nach Protagoras, der ja zu den antitechnokratischen Denkern gehört, müssen alle Menschen das Recht zur politischen Tätigkeit haben. Denn seinem gleichnamigen Mythos gemäß gehören die politische Kunst und Tugend zur Natur des Menschen als Menschen. Diese demokratische Grundansicht des Protagoras drückt auch sein bekannter Homo-Mensura Satz aus: «πάντων χρημάτων μέτρον έστιν άνθρωπος», dem gemäß der Mensch Träger und Maßstab der Wahrheit über alles ist. Aber wie ist der Mensch hier zu verstehen? Das bleibt immer noch ein offenes Problem in der Forschung. Unter Mensch ist jede einzelne Person zu verstehen, meinen die meisten; Andere aber verstehen unter Mensch den Menschen als Art und Gattung (είδος). Eines ist aber für Protagoras sicher, daß nämlich der Mensch allein und nicht die Götter bzw. andere übermenschliche Kräfte, wie gesagt, Träger und Maßstab der Welterkenntnis und der Wahrheit überhaupt sein können. Was den genaueren Begriff des Menschen betrifft, wird hier die These vertreten, daß es sich um den je einzelnen Menschen handelt, in dem Sinne, daß jeder Mensch das Recht hat, seine eigene Meinung über alles zu haben und sie als wahr vorzubringen. Dies bedeutet keineswegs, daß Protagoras sich für die Autorität des je einzelnen Menschen einsetzt. Im Gegenteil bestreitet er jede Art von Autorität bis auf diejenige seines Homo-Mensura Satzes. Es sei hier aber angemerkt, daß der Begriff des je einzelnen Menschen (ausnahmslos) automatisch zu dem Begriff des Menschen als Menschen, des Menschen als Gattung, führt, welche allerdings keine ontologische Realität ist. Jeder Mensch meint also, letzten Endes, alle Menschen und somit den Menschen als Gattung. Die Konsequenz des Subjektivismus bzw. der Relativität des Protagoras ist auf der Ebene der Politik als Forderung nach Demokratie zu verstehen. Denn, wenn der Mensch der Maßstab aller Dinge ist, so steht es ihm zu, bei der Gestaltung des sozialpolitischen Realität mitzuwirken. Und da niemand mehr Mensch ist als der andere, ergibt sich die Gleichberechtigung aller Menschen bei der Regelung des Gemeinwesens. Dies bringt mit sich die politische und moralische Forderung nach dem Mehrheitsprinzip, welches das Grundmoment der Demokratie ausmacht. Das Mehrheitsprinzip geht nun auf die Natur des Merschen selbst, d.h., mit anderen Worten, auf das sogenannte Naturrecht (Vgl. αιδώς und δίκη) zurück. Nun zum Demokratie-Begriff bei Aritoteles. Dieser Begriff wird von Aristoteles unter dem Gesichtspunkt der Kategorien von Qualität und Quantität durchgedacht. Unter Qualität versteht Aristoteles Freiheit, Reichtum, Bildung und Adel, und unter Quantität die Menge der Bürger. Aristoteles bestimmt die Demokratie als diejenige Verfassungsform, in der nicht die Reichen, sondern die Armen regieren. Maßgebend bei dieser qualitativen Auffassung der Demokratie ist nicht die Zahl der Bürger, sondern eine soziale Qualität, nämlich die Tatsache ob sie viel oder wenig besitzen. Während aber Aristoteles den markanten Unterschied zwischen Demo¬kratie und Oligarchie, auf Armut und Reichtum zurückführt (und zwar ganz unabhängig davon, ob die Reichen bzw. die Armen viele oder wenige sind), geht er überraschend zum Begriff der Freiheit über. Anscheinend will er damit unterstreichen, daß die Freiheit allein in der Demokratie —im Unterschied zu allen anderen Verfassungsformen— die ausreichende Quali¬fikation zur Teilnahme an fast allen Ämtern des Staates bildet. Zusammen¬fassend kommt Aristoteles zu dem Schluß, dass Demokratie dort herrscht, wo die freigeborenen als solche regieren, Oligarchie dort, wo die freigebore¬nen, die zugleich reich sind, regieren, wobei zufällig die einen viele und die anderen wenige sind. Das ist eine empirische Feststellung. Aus diesem Verständnis des Demokratie-Begriffs ergibt sich zunächst, daß die wesentlichen Momente einer Demokratie dreierlei sind: 1. die Freiheit, 2. die Armut und 3. die Mehrzahl der Regierenden. Diese synthetische Auffassung der Demokratie ist offensichtlich vollkommener als die früheren Stellungnahmen des Aristoteles zu dem Thema. Bemerkenswert ist dabei die Gleichstellung des quantitativen mit den qualitativen Faktoren der Demokratie. Der quantitative Faktor ist nämlich nicht mehr eine bloß akzidentelle Begleiterscheinung der Demokratie, sondern eines ihrer konsti¬tutiven Momente. In dieser letzteren Auffassung von Demokratie sehen wir die Darlegung der Sache als den Höhepunkt einer inneren Dialektik, eine endgültige Formulierung nämlich, in der seine vorherige Ansicht von Demokratie stillschweigend aufgehoben, oder besser gesagt modifiziert wird. Letzten Endes kann man sogar sagen, daß «die Vielen» im Sinne des Mehrheitsprinzips das entscheidende Wesensmoment der Demokratie aus¬macht. Denn das hier vorliegende Autoritätsprinzip ist der Mensch als Mensch und nicht der Mensch in seiner konkreten sozial-politischen Funktion, als Träger nämlich irgend eines Amtes. Diese Auffassung des Menschen weist auf die protagoreische Auffassung des Menschen hin. Auch für diesen Begriff der Demokratie bleibt die Freiheit fundamental. Der politischen Freiheit gegenüber ist aber Aristoteles nicht uneingeschränkt zustimmend. So setzt er sich sehr für die Achtung der Gesetze und der Verfassung und somit auch der Rechte der Minderheit ein. Die Freiheit ist kein Selbstzweck der Polis, sondern Mittel zur Erlangung der Selbstver¬wirklichung des Menschen und somit der Eudaimonia. Die aristoteliche Freiheit soll die unentbehrliche Grundlage einer gerechten Gleichheit aller Bürger sein. Für eine solche Gleichheit gilt der Grundsatz: Gleichen gebührt Gleiches, Ungleichen Ungleiches. Auf der einen Seite serzt die Gleichheit die Freiheit voraus und auf der anderen Seite entsteht aus der Freiheit selbst Ungleichheit. Es handelt sich hier um ein sehr bemerkenswertes Verhältnis. Für Aristoteles ist die Gleichheit —dialektisch verstanden— das staatsbe¬wahrende Prinzip, indem sie den Gegensatz in sich enthält und zugleich aufhebt (siehe Aristoteles, Politik 1261 a 23-31).

Επετηρίδα


1989-1990


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